20. - 23. April 2022

Congress Center
Rosengarten Mannheim

Zutrittshinweise und Hygieneauflagen

Zutritts- und Hygieneauflagen

Aufgrund der weiterhin dynamischen pandemischen Lage können an dieser Stelle Anpassungen vorgenommen werden. Informieren Sie sich kurzfristig vor Kongressbeginn über die aktuell geltenden Zutrittshinweise.

Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Kongress nur für Geimpfte und Genesene Personen möglich ist.

    • Genesen: Eine genesene Person ist jede Person, die bereits selbst positiv getestet war, sofern sie über einen Nachweis über eine durch PCR-Test bestätigte Infektion mit dem Coronavirus verfügt. Das PCR-Testergebnis über den Genesenenstatus ist ab dem 28. Tag des Labornachweises gültig und darf maximal drei Monate zurückliegen.
    • Geimpft * : Als vollständig geimpft gelten laut Sozialministerium Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mittels digitaler lmpfdokumentation vorweisen können oder geboosterte Personen.

* Abgeschlossene Impfserie: Wer ist vollständig geimpft?

Als vollständig geimpft gilt man grundsätzlich, wenn insgesamt drei Einzelimpfungen mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff erfolgt sind; im Ausland zugelassene Impfstoffe mit identischer Formulierung sind ebenfalls möglich. Die letzte Einzelimpfung muss dabei mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein. Der vollständige Impfschutz gilt sowohl bei Impfung mit einem, als auch mit einer Kombination aus unterschiedlichen Impfstoffen. Bis zum 30. September 2022 gilt eine Übergangsregelung. Bis zu diesem Zeitpunkt liegt eine vollständige Impfung auch bei zwei Einzelimpfungen vor.
Ständige Impfkommission (STIKO)

* Genesen und geimpft oder umgekehrt: Was gilt hier?

Daneben gilt man auch als vollständig geimpft, wenn man nach einer Infektion (Nachweis mittels PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik erforderlich) zwei Einzelimpfungen erhalten hat. Erfolgte die Infektion nach der zweiten Einzelimpfung, gilt man erst als vollständig geimpft, wenn nach der die Infektion bestätigenden Testung 28 Tage vergangen sind.

Ein vollständiger Impfschutz gilt auch bei einem spezifischen, positiven Antikörpertest, sofern der Test zu einem Zeitpunkt erfolgt ist, zu der die betroffene Person noch keine COVID-19-Impfung erhalten hatte (also zuerst positiver Antikörpertest, dann Impfung).

Bis zum 30. September 2022 gilt eine Übergangsregelung. Personen, die nur eine Einzelimpfung erhalten haben und nach der Impfstoffdosis eine SARS-CoV-2 Infektion durchgemacht haben (Nachweis mittels PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik erforderlich), gelten ab dem 29. Tag nach Abnahme des positiven Tests als „vollständig geimpft“. Gleichermaßen gilt man bis zu diesem Zeitpunkt als vollständig geimpft, wenn nach einer Infektion (Nachweis mit PCR-Test oder Antikörpertest) eine Einzelimpfung erfolgt ist.

Bitte stellen Sie vor der Anreise sicher, dass Sie die entsprechenden Nachweise vorliegen. Halten Sie zum Abgleich Ihres Nachweises zusätzlich uns verpflichtend einen amtlichen Lichtbildausweis bereit.

 

Mindestabstand
Wir empfehlen einen Mindestabstand von 1,50 m für Person, welche nicht dem eigenen Haushalt angehört.

 

Mund-Nasen-Schutz
Während des Aufenthaltes im gesamten Gebäude ist ausnahmslos eine OP-Maske oder FFP-2-Maske ohne Ausatemventil oder eine vergleichbare Maske (beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken) zu tragen.
Community oder Stoffmasken sind nicht zulässig. Dies gilt auch auf den Sitzplätzen im Saal.

 

Hygieneregeln
– Beachten Sie die Hust- und Niesetikette.
– Regelmäßiges Händewaschen bzw. desinfizieren. Es stehen ausreichend Desinfektionsspender im Congress Center Rosengarten zur Verfügung.
– Vermeiden Sie unmittelbaren Kontakt mit anderen Personen (kein Händeschütteln, kein Körperkontakt).
– Achten Sie auf die Hinweisschilder vor Ort.

 

Zutritt zur Veranstaltung

Es gilt die 2-G-Regel: Zutritt haben Geimpfte oder Genesene.

Nachweise werden akzeptiert als digital auslesbare Version (in einer App auf Ihrem Smartphone oder als QR-Code vom Impfzentrum oder einer Apotheke)

Geimpfte Personen, deren vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt oder geboosterte Personen.
Bitte beachten Sie: Der Impfnachweis muss in digitaler Form vorliegen (In einer App auf Ihrem Smartphone oder als QR-Code vom Impfzentrum oder einer Apotheke).

Bitte beachten Sie auch die neuen Fristen um den Johnson&Johnson – Impfstoff: Für Personen, welche mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, reicht eine Impfung nicht mehr aus, um die Kriterien einer Grundimmunisierung zu erfüllen. Diese Personen benötigen zwingend eine zweite Impfung, welche idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff durchgeführt wurde.

Es gelten die in der EU zugelassenen Impfstoffe.

Genesene Personen, Als genesen gelten Sie, wenn Sie innerhalb der letzten drei Monate positiv mittels PCR, PoC-PCR oder mittels einem anderen Nukleinsäurenachweis auf SARS-CoV-2 getestet wurden und das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt.

Der Genesenennachweis ist Nachweis ist in einer App auf Ihrem Smartphone oder als QR-Code von einer Apotheke vorzulegen.

NICHT als Nachweisdokument anerkannt werden beispielsweise:

  • nicht-digitale PCR-Befunde (eines Labors / einer Ärztin / einer Teststelle; ärztliches Attest)
  • ein Antigenschnelltestnachweis
  • Absonderungsbescheinigungen, die keine Angaben zu Testart und/oder Test-/Meldedatum enthalten
  • Antikörpernachweise
  • Krankheitsatteste

Sie waren in der Vergangenheit SARS-CoV-2 positiv, sind also genesen, und wurden deswegen nur einmal geimpft. Auch dies muss in digitaler Form nachgewiesen werden.

 

Ausnahmen:

  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis zwingend notwendig)
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt

Diese Personen müssen einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.

 

Ein Zutrittsverbot gilt für Personen, welche sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet laut RKI (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) aufgehalten haben, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person hatten oder die typischen Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion (hohes Fieber, trockener Husten, Geruchsund Geschmacksstörungen, etc.) aufweisen.

 

Stand: 04.04.2022